SKD Frankfurt: Wird die Rente noch für die dritten Zähne reichen, wenn die Rente zukünftig auch versteuert werden muss?
Die Besteuerung der Altersrenten durch das Alterseinkünftegesetz ist verfassungsmäßig. Das hat der Bundesfinanzhof in einem kurz vor Ostern veröffentlichten Urteil entschieden.
Das Alterseinkünftegesetz mit der Besteuerung der Altersrenten mit dem Ertragsanteil von z.B. 80% im Jahr 2020 oder gar 90% im Jahr 2030 ist verfassungsgemäß.
Ein Rentnerehepaar hatte gehofft, durch Nachzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung die sog. Öffnungsklausel (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG) nutzen zu können und so den zu versteuernden Ertragsanteil von 50% (im Jahr 2005) seiner Rente von monatlich knapp 2000,- Euro senken zu können.
Der Bundesfinanzhof hat dem nicht stattgegeben, die Altersrentenbesteuerung ist verfassungsgemäß.
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Presseinformationen zum Download:
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SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH
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